KHB Diskussion Pflegekosten
Bündner Alters- und Pflegeheime begrüssen Diskussion über Pflegekosten
Der Bündner Spital- und Heimverband (BSH) als Arbeitgeberverband für die Betriebe des Gesundheits- und Sozialwesens in Graubünden begrüsst die aktuelle Diskussion über die Abgeltung der Pflegeleistungen. Die Bündner Alters- und Pflegeheime erfüllen die gesetzlichen Vorgaben und erbringen sehr gute Leistungen zugunsten ihrer Bewohner und der Bevölkerung, kämpfen jedoch auch mit ungedeckten Kosten.
Die Diskussionen über die Abgeltung der Leistungen der Pflegeheime wird in den Medien und auch in der Bündner Politik mit einigen aktuellen Vorstössen im Grossen Rat geführt. Dies ist auch das Resultat der Bemühungen des Bündner Spital- und Heimverbandes, der in der Vergangenheit immer wieder auf die Problematik der ungedeckten Kosten in der Pflegefinanzierung hingewiesen hat. Die heutigen gesetzlichen Vorgaben in Graubünden geben – im Gegensatz zu vielen anderen Kantonen – den Alters- und Pflegeheimen sehr wenig Spielraum. Die Tarife für die Bewohner, die Krankenversicherer, den Kanton und die Gemeinden werden vom Gesundheitsamt Graubünden jedes Jahr neu berechnet und in der Verordnung zum Krankenpflegegesetz verankert. Die Aufteilung der Pflege- und der Betreuungs- sowie Pensionskosten werden dabei durch den Kanton vorgegeben.
Die Heime sind gemäss Gesetzen und Verordnungen auf Bundes- und Kantonsebene sehr stark reglementiert. So werden ihnen detaillierte Vorgaben zu den personellen Anforderungen, zur Infrastruktur aber auch zur Rechnungslegung gemacht. Bei einem Anteil der Personalkosten von ungefähr zwei Dritteln an den Gesamtkosten eines Heimes ist ein grosser Teil der Kosten somit vorgegeben. Die in aktuellen Presseberichten beschriebenen „Mauscheleien“ sind in Graubünden kaum möglich.
Der Bündner Spital- und Heimverband hat immer wieder bemängelt, dass die vom Kanton festgelegten Tarife zu tief sind. Bei der Festlegung werden ein Kostenvergleich beziehungsweise ein Benchmark angewendet, bei dem rund 60% der Heime im Vergleich zu ihren ausgewiesenen Kosten defizitär arbeiten müssen. Diese Benchmarks und die restriktiven Ansätze sind in der Politik seit einigen Jahren zum Standard geworden, weil damit die Kostenentwicklung gebremst werden soll. Dies steht aber im Widerspruch zu den immer erweiterten und kostentreibenden Vorgaben durch die Politik selber.
Störend ist, dass die Krankenversicherer bei der Übernahme der Kosten eigentlich am besten wegkommen, da ihre Tagessätze limitiert sind. Dennoch tragen sie mit ihren Forderungen nach immer mehr Transparenz bei den Kosten und der Qualität zur Kostenentwicklung bei. Die Aufteilung der verbleibenden Kosten be- stimmen die politisch Verantwortlichen. In Graubünden sind dabei die Pflege-, Betreuungs- sowie Pensionstarife vom Kanton getrennt vorgegeben.
Der Bündner Spital- und Heimverband fordert weiterhin, dass Betriebe, welche die Vorgaben einhalten kos- tendeckend arbeiten können. Professionelle und gute Arbeit, wie sie von unserer Gesellschaft erwartet werden, müssen auch bezahlt werden.
Weitere Informationen erteilt:
Franco Hübner, Geschäftsführer BSH
Telefon 081 254 75 20, Natel 079 354 99 00
Chur, 8. Dezember 2014